
Wald, dessen Nutzung zum Schutz vor Elementargefahren ( Lawinen , Wind) oder wegen positiver Umweltwirkungen (Klima, Wasserhaushalt) behördlich beschränkt ist (§§ 27ff. Forstgesetz 1975). Short version in English
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Bannwald

Gemäß §27 Forstgesetz (BGBl. 440/1975) ein Wald, der der Abwehr bestimmter Gefahren von Menschen, menschlichen Siedlungen und Anlagen oder kultiviertem Boden dient, sowie Wald, dessen Wohlfahrtswirkung gegenüber der Nutzwirkung ein Vorrang zukommt. Querverweis: Schutzwald, Wald
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https://bfw.ac.at/rz/wlv.lexikon?keywin=169

Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Waldstück – oder eine spezielle Form davon. Im deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck „Bannwald“ allgemein ein Schutzwald bezeichnet (Lawinen-, Felssturz, Murgang- und Hochwasserschutz), oder geschützte Waldgebiete aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder a...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bannwald

Wald, der wegen seiner Lage, flächenmäßigen Ausdehnung und seiner außergewöhnlichen Bedeutung für Wasserhaushalt, Klima und Luftreinigung in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und deshalb nur in Ausnahmefällen gerodet werden darf. Häufig handel....
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https://umweltdatenbank.de/lexikon/bannwald.html

Bannwald, unter besonderen rechtlichen Schutz gestellter Wald. Unter Bannwald versteht man alle Waldungen, die wegen ihrer außergewöhnlichen Bedeutung für Wasserhaushalt, Klima und Luftreinigung oder zur Abwendung von Gefahren besonders geschützt sind und deshalb nur eingeschränkt wirtschaftlich genutzt werden d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Wald, der wegen seiner Lage, flächenmäßigen Ausdehnung und seiner außergewöhnlichen Bedeutung für Wasserhaushalt, Klima und Luftreinigung in seiner Flächensubstanz erhalten werden muß und deshalb nur in Ausnahmefällen gerodet werden darf. Häufig handelt es sich um Wälder in Verdichtungsräumen oder in waldarmen Gebieten. Geeignete Waldfl...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40192

Bannwald, Form des Schutzwaldes in Gebirgen, der Naturgefahren (Lawinen, Erosion und/oder Erdrutsch) entgegenwirken soll.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bannwald (mhd. banholz, banvorst). Nach fränk. Recht waren alle Ödlandgebiete dem König zu eigen. Nachdem im FMA. Ödland gleichbedeutend mit Wald war, wurden etwa ab 800 riesige Wälder geforstet, als Bannwälder ausgewiesen und aus dem Recht auf freie Jagd, freie Rodung und freie Nutzung ausgenommen....
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Bannwald , begrifflich dem Bannforst (s. d.) verwandt, heißt in Österreich und in der Schweiz der Wald, dessen Erhaltung und pflegliche Behandlung im Interesse der Abhaltung drohender Gefahren (insbesondere Lawinen, Erdrutschungen, Felsstürze etc.) durch besondere beschränkende Bestimmungen von Gesetzgebung und Verwaltung gesichert wird.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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