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Bannbruch Logo #42000 Bannbruch (Abgabenordnung § 372) begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot einführt, ausführt oder durchführt. Der Täter wird wegen Steuerhinterziehung bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften als Zuwiderhandlung gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist. In zahlreichen Einzel...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bannbruch

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Bannbruch Logo #42134Bannbruch, Zollvergehen, Schmuggel.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Bannbruch Logo #40010Eine Bannbruch im wirtschaftlichen Sinn ist eine Steuerstraftat.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/bannbruch.php
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