
1. Charakterisierung: Richtlinie des Rates der EG vom 8. 12. 1986 zur Harmonisierung des Rechnungslegungsrechts insbesondere der Kreditinstitute in der Europäischen Gemeinschaft. Sie dient der Ergänzung und Modifizierung der Bilanzrichtlinie, der Konzernbilanzrichtlinie und der Abschlussprüferrichtlinie. – 2. Umsetzung: In deutsches Recht umg....
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