Bankbeteiligung Bedeutung

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Bankbeteiligung

Bankbeteiligung Logo #42880nach §12 I KWG Anteile an Kreditinstitute n i. S. des KWG und an sonstigen Unternehmen (auch ohne Beteiligungsabsicht). – Abweichend von dem Beteiligungsbegriff des §271 I HGB ( Beteiligungen ) erfasst das Kreditwesengesetz als B.: (1) jeden unmittelbaren Anteilsbesitz an anderen Kreditinstituten; (2) den Anteilsbesitz an sonstigen Unternehme.....
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