
Bankbeamter ist eine nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung für den Mitarbeiter einer Bank. Bankbeamte sind keine Beamten im juristischen Sinne. ==Begriffsherkunft== Beamter im juristischen Sinne ist nur, wer in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer Juristischen Person des Öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit steht. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bankbeamter
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