[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Balkenrecht, des -es, plur. inusit. ein Recht, nach welchem der Nachbar geschehen lassen muß, daß in seine Wand ein Balken eingeleget wird; in Oberdeutschland das Tramrecht.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_210

Balkenrecht (Tramrecht, lat. Jus tigni immittendi), die Befugnis, die Balken eines Gebäudes in die Wand oder Mauer des Nachbars einzuschieben und darin ruhen zu lassen. Es ist dies eine Servitut, welche dem Berechtigten am Gebäude des Nachbars zusteht, aber besonders erworben werden muß. Der Eigentümer der dienenden Sache, in welche der Balken ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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