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Balkenrecht

Balkenrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Balkenrecht, des -es, plur. inusit. ein Recht, nach welchem der Nachbar geschehen lassen muß, daß in seine Wand ein Balken eingeleget wird; in Oberdeutschland das Tramrecht.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_210

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Balkenrecht Logo #42295Balkenrecht (Tramrecht, lat. Jus tigni immittendi), die Befugnis, die Balken eines Gebäudes in die Wand oder Mauer des Nachbars einzuschieben und darin ruhen zu lassen. Es ist dies eine Servitut, welche dem Berechtigten am Gebäude des Nachbars zusteht, aber besonders erworben werden muß. Der Eigentümer der dienenden Sache, in welche der Balken ...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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