
Die Bahrprobe (auch Bahrrecht, Scheines Recht, ius cruentationis = „Blutungsrecht“) war im Mittelalter ein Gottesurteil (Ordal), mit dem man in einem Mordfall den Mörder zu finden hoffte oder mit dem ein des Mordes Angeklagter seine Unschuld zu beweisen versuchte. Der Verdächtige wurde an die aufgebahrte Leiche geführt. Er hatte daraufhin s...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bahrprobe

ist ein wohl erst seit dem 13. Jh. in literarischen Texten erscheinendes Verfahren, bei dem ein einer Tötung Beschuldigter an die Totenbahre des Getöteten treten und seine Unschuld beschwören muss. Veränderungen der Leiche (z. B. Bluten) werden als Hinweis auf die Täterschaft des Beschuldigten angesehen. Herkunft (vgl. 1. Moses 4,10 [lat.] vox...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Formen der BahrprobeBei der Bahrprobe (auch Bahrrecht, Bahrgericht, Scheines Recht; ius feretri, ius cruentationis = 'Blutungsrecht', Blutprobe oder ähnlich) musste der/die des Mordes oder Totschlags Verdächtigte nackt oder im (neuen) Unterkleid/Hemd an die Bahre des Opfers t...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42119
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