[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) In weitesten Bedeutung, mit einem Schießgewehre erlegen, schießen. Einen Hasen, ein Rebhuhn bürschen. In dieser Bedeutung ist es noch im gemeinen Leben so wohl Oberdeutschlandes als Obersachsens üblich, wird aber alsdann oft bürsten, geschrieben und gesprochen. 2) In e... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_4_4666