[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Durchsicht, plur. car. von dem Verbo durchsehen. 1) Das Sehen durch eine Öffnung, oder durch einen Ort. Einem die Durchsicht hindern, oder benehmen. 2) Die Besichtigung, Beurtheilung. Einem ein Buch, eine Schrift, zur Durchsicht übergeben.
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Prüfung und Beurteilung eines Papiers bei durchfallendem Licht. Dabei wird unterschieden nach gleichmäßiger, ruhiger und klarer Durchsicht bei guten Papieren und ungleichmäßiger, wolkiger und sehr unruhiger Durchsicht bei weniger guten Papieren. Sehe Echt B ütten
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