
Vorsitzender des Gemeinderats und des Gemeindevorstands, wird vom Gemeinderat gewählt und ist diesem für die Erfüllung seiner Aufgaben aus dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde verantwortlich. In der Landesverfassung (außer in Wien) kann die direkte Wahl durch die Gemeindebürger vorgesehen werden. Beschlüsse des Gemeinderats sind von ...
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/B%C3%BCrgermeister

Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadt. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern oder vom Stadt-/Gemeinderat gewählt. In größeren Städten in Deutschland gibt es mehrere Bürgermeister (z. B. Baubürgermeister, Sozialbürgermeister), die einem Oberbürgermeister beigeordnet und meist für spezielle ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgermeister
[Baden-Württemberg] - Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt. Dieser Artikel beschreibt die Stellung des Bürgermeisters in baden-württembergischen Gemeinden. == Amtsbezeichnung == In Stadtkreisen (also Kreisfreien Städten) und Großen Kreisstädten führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Ob...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgermeister_(Baden-Württemberg)
[Hessen] - Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt. Dieser Artikel beschreibt die Besonderheiten des Bundeslandes Hessen. == Amtsbezeichnung == In Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister, der Erste Beigeordnete die Amtsbezeichnung Bürg...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgermeister_(Hessen)
[Kurpfalz, historisch] - Der Bürgermeister war in der Kurpfalz nicht der Vorsteher einer Stadt oder einer Dorfgemeinde, sondern ein Vertreter der Bürgerschaft unter dem vom Dorf- oder Stadtherrn eingesetzten Schultheißen. ==Bürgermeister in einer kurpfälzischen Dorfgemeinde im 16. Jahrhundert== Die Gemeinschaft der Dor...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgermeister_(Kurpfalz,_historisch)
[Niederlande] - ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgermeister_(Niederlande)

ist seit der Mitte des 13. Jh.s (Köln 1258, Basel 1261) der Vorsitzende des kollegialen Verwaltungsorgans und Repräsentant der Gemeinschaft zunächst in der Stadt, dem ein etwas älterer lateinischer magister (M.) civium (Köln) bzw. magister civilis (Hildesheim-Dammstadt 1196) vorausgehen. Der B. wird teils gewählt, teils eingesetzt. Er hat sow...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Bürgermeister, des -s, plur. ut nom. sing. dessen Gattinn, die Bürgermeisterinn. 1) Der vornehmste unter der bürgerlichen Obrigkeit einer Stadt; Consul, nach der Gewohnheit der mittlern Zeiten aber auch an vielen Orten Proconsul, indem sich die Rathsherren oft Consules zu nennen pflegt...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_4_4616

Bürgermeister, Vorsitzender der Stadt- oder Gemeindeverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Aufgaben des Bürgermeisters, seine rechtliche Stellung gegenüber den anderen Organen der Gemeindeverwaltung sowie seine Wahl sind in den Gemeindeordnungen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen und Nordrhein-Westf...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Bürgermeister, Abkürzung Bm, der, -s, -, , Kulturgeschichte: Bezeichnung für obersten Ratsherrn einer Stadt; berief den Rat ein und leitete dessen Sitzungen. Als oberste Autorität der Stadtgemeinde war er einerseits dem Landesherrn für eine geregelte Amtsführung des Rates verantwortlich, and...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bürgermeister, das in der Regel von den Bürgern gewählte leitende Organ einer Gemeinde, dessen Stellung und Aufgaben in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt sind (Gemeinde); in kreisfreien und sonstigen größeren Städten häufig unter der Bezeichnung Oberbürgermeister; wo es einen Oberbürgermeist...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Oberhaupt der Gemeindeverwaltung einer Stadt (-> Schultheiss ). In der mittelalterlichen Stadt stammten diese entweder aus dem Adel oder aus dem reichen Bürgertum (Patrizier).
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https://www.ig-mim.de/glossar.php?sid=0&lid=0&letter=B

Mit Bürgermeister wird in hessischen Gemeinden unter 50.000 Einwohnern das Organ bezeichnet, dass die Beschlüsse des Gemeindevorstandes vorbereitet und ausführt und den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung leitet und beaufsichtigt. Gemäß § 39 Abs. 2 HGO ist als Bürgermeister wählbar wer älter als 25 und jünger als 67 Jahre ist. Siehe au...
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https://www.lexexakt.de/glossar/buergermeister.php

Bürgermeister (mhd. burgermeister, burmeister, altmann, stettmeister; mlat. magister civium, magister burgensium, burgimagister, capitaneus). In fma. Städten übte der Statthalter der Landesherrschaft zusammen mit gewählten Geschworenen oder Schöffen (später 'Räte' genannt) das Regiment aus. Gemäß ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Bürgermeister (früher Burgemeister, v. mittelhochd. burc, d. h. Stadt), der oberste Verwaltungsbeamte einer städtischen, nach der Ausdrucksweise einer Anzahl neuerer Gemeindeordnungen auch einer ländlichen Gemeinde. B. entstanden (nach dem Vorbild der römischen Konsuln) im 13. Jahrh., als die Bewohner der Städte durch Waffengewalt oder friedl...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

s. Selbstverwaltung.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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