[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Inwendig wischen und dadurch reinigen. Ein Gefäß auswischen. Sich die Augen auswischen. + Einem die Augen auswischen, ihn mit seinem Schaden klug machen. 2) Durch Wischen unkenntlich machen. Etwas Geschriebenes, ein Wort, eine Zahl auswischen. Daher die Auswischung.
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aus¦wi¦schen [V.1] I [mit Akk.; hat ausgewischt] 1 durch Wischen innen säubern; ein Schubfach a., Gläser a. 2 durch Wischen auslöschen, unlesbar machen; ein Wort an der Tafel a. II [mit Dat. und Akk.; hat ausgewischt] jmdm. eins a. jmdm. einen bösen Streich spielen, jmdm. boshaft...
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