
Auswahlverschulden (lat. culpa in eligendo) ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Er bezeichnet den Sachverhalt, wenn der Schuldner bei der Erfüllung seiner Verbindlichkeit einen Dritten eingeschaltet hat, der erkennbar ungeeignet oder dessen Einschaltung doch zumindest mit erkennbaren Risiken verbunden ist. Realisiert sich die mit der Einschaltun...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Auswahlverschulden
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