
Als Aussperrung bezeichnet man die vorübergehende Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber in einem Arbeitskampf ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes. Eine Aussperrung ist ein Mittel der Direkten Aktion, das von William Mellor 1920 erdacht wurde. Sie ist somit typischerweise die Antwort der Arbeitgeberseite auf ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aussperrung

ist die von Arbeitgeberseite seit dem 19. Jh. unter Verweigerung der Lohnzahlung planmäßig vorgenommene Nichtzulassung einer Gruppe von Arbeitnehmern zur Dienstleistung. Sie ist ein Mittel des Arbeitskampfes. Ihre Zulässigkeit ist nicht unbestritten.. Lit.: Wege zur Arbeitsrechtsgeschichte, hg. v. Steindl, H., 1984; Kalbitz, R., Die Arbeitskämp...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Unter A. verstehen wir die Ausschließung eines Arbeiters von der Arbeit durch den Arbeitgeber aus anderen Gründen als Arbeitsmangel. Durch sie übt der Arbeitgeber einen Druck auf den Arbeiter aus. Gerecht u. zulässig ist sie, wenn der Arbeiter seine Pflicht nicht erfüllt od. für seine Arbeitskameraden eine Gefahr dar...
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https://stjosef.at/morallexikon/aussperr.htm

siehe Arbeitskampf
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https://www.boeckler.de/index_themenkatalog_5175.htm

Recht der Arbeitgeber, in Tarifauseinandersetzungen die Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit unter Fortfall der Löhne und Gehälter von der Arbeit auszuschließen. Die individuellen Arbeitsverhältnisse werden damit i.d.R. nicht aufgelöst.
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Aussperrung, ein Kampfmittel des Arbeitgebers gegen Gewerkschaften und die Arbeitnehmer im Arbeitskampf. Diese werden aus dem Betrieb ausgesperrt, das bedeutet, Arbeitnehmer werden von einem oder mehreren Arbeitgebern planmäßig daran gehindert, ihrer Arbeit nachzugehen, und die Lohnzahlungen werden ihnen verweigert. Die Aussperrung unterscheidet ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

ist eine Maßnahme der Arbeitgeber bei Streik, mit der sie gezielt eine Anzahl von Arbeitnehmern nicht zur Arbeit zulassen und die Lohnzahlung verweigern. Eine Massenkündigung ist keine Aussperrung im arbeitsrechtlichen Sinn. Das Arbeitsverhältnis wird durch Aussperrung suspendiert oder aufgelöst, le...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Seit dem BFH-Urteil vom 24.10.1990 gelten Aussperrungsunterstützung nicht mehr als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
siehe hierzu auch: Lexikon: Arbeitslohn Arbeitnehmer Rechtsprechung: BFH 24.10.1990 - X R 161/88
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Aussperrung, Arbeitskampfmaßnahme der Arbeitgeber, bei der diese die Arbeitsverhältnisse mit allen Arbeitnehmern oder einem Teil von ihnen aufheben. Die Aussperrung ist keine Kündigung, sodass keine Fristen zu wahren sind. Sie hat in der Regel nur suspendierende, keine lösende Wirkung, das heißt, na...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- Aus¦sper¦rung [f. 10 ] das Aussperren (von Arbeitnehmern)
- im Arbeitskampf eine Maßnahme der Arbeitgeber. Aussperrung besteht im Ausschließen der Arbeitnehmer von der Arbeit als Reaktion auf Maßnahmen des Arbeitskampfes (Streik ) , wobei das Arbeitsentgelt nicht weitergezahlt wird. Aussperrung ist grundsätzlich nur als sogenannte A...
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Mit Aussperrung wird die planmäßige Ausschließung der Arbeitnehmer von der Arbeit zur Erreichung eines Kampfzieles bezeichnet (BAG GS AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf). Sie ist ein Kampfmittel des Arbeitgebers. Anerkannter Zweck ist entweder die Ausweitung des Kampfgebietes bei Schwerpunktstreiks (Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht, S. 442) oder di...
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(Human Resources) Die Aussperrung ist eine Maßnahme der Arbeitgeber bei einem Arbeitskampf, bei dem den Arbeitnehmern der Zugang zum Betriebsgelände verwehrt wird...
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Abbruch, Ausschluss, Boykott, Disqualifikation, Disqualifizierung
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Aussperrung (engl. Lock-out) ist eine Maßregel koalierter Arbeitgeber bei Differenzen mit den Arbeitern, in deren Folge ein Streik, eine gemeinsame Arbeitseinstellung, eingetreten ist oder in Aussicht steht, um die Arbeiter zur Unterwerfung unter den Willen der Arbeitgeber zu zwingen. Die koalierten Arbeitgeber sperren sämtlich ihre Werkstätten ...
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(Text von 1906) Aussperrung begegnet als soziales Kampfwort für die von den Arbeitgebern gegenüber streikenden Arbeitern verfügten Betriebseinstellungen seit den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts. Siehe Sanders Ergb. S. 491. Dazu z. B. eine Bemerkung von Max Wirth in einem Grenzbotenaufsatz 1...
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Aussperrung ist eine Kampfmaßnahme der Arbeitgeber . Durch eine Aussperrung als Antwort auf einen gewerkschaftlich organisierten Streik werden bei einem Arbeitskampf alle oder eine größere Anzahl von Arbeitnehmern eines Betrieb es oder eines Wirtschaftszweige s von der Arbeit ausgeschlossen. Für die Zeit der Aussperrung wird kein Lohn gezahlt.....
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