
1) A. sind Personen mit deutscher Volks- oder Staatszugehörigkeit, die vor dem Ende des 2. Weltkrieges ihren Wohnsitz jenseits der heutigen Ostgrenzen Ds. (in Polen, der Sowjetunion, der Tschechoslowakei, Ungarn oder Rumänien) hatten und als Folge des Krieges diese Gebiete verlassen mussten oder aus diesen Gebieten vertrieben wurden (§ 1 Bundesv...
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