
Die Arbeitnehmerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer in einer bestimmten Region (Wirtschaftskammer). Die Tätigkeit der Arbeitnehmerkammer konzentriert sich auf die Mitwirkung an staatlichen Entscheidungen durch Vorschläge u...
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Im Saarland und in Bremen sind alle Arbeitnehmer aufgrund eines Landesgesetze Mitglieder der jeweiligen Arbeitnehmerkammer. Sie soll neben den Gewerkschaften die Interesse n der unselbständig Beschäftigte n vertreten. Arbeitnehmerkammern gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nur in zwei Bundesländern. Sie wurden in Bremen und im Saarlan...
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