Aussenwirkung Ergebnisse

Suchen

Außenwirkung

Außenwirkung Logo #42000 Außenwirkung ist ein Zentralbegriff des öffentlichen Rechts. Mit Außenwirkung ist Wirkung außerhalb der Verwaltung gemeint, also eine Auswirkung auf den Bürger (oder sonstige Private). Außenwirkung ist erforderlich, damit der Bürger gegen eine rechtliche Maßnahme einer Behörde Rechtsschutzmöglichkeiten hat. So kann ein Bürger beispielsw...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Außenwirkung

Außenwirkung

Außenwirkung Logo #42834Von Außenwirkung spricht man bei einem Verwaltungsakt, wenn er Rechtswirkungen außerhalb verwaltungsinternen Bereichs hat. Bei Beamten ist zwischen Maßnahmen, die die Amtsstellung (Dienstverhältnis, keine Außenwirkung) und Maßnahmen, die die persönliche Rechtsstellung (Grundverhältnis, Aussenwirkung) betreffen zu unterscheiden. Nur letztere...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/aussenwirkungva.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.