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auspfänden Logo #42003I. mit sachlichem Objekt: eine Schuld durch Pfändung eintreiben -- Pfändung vollstrecken -- als Pfand nehmen II. mit persönlichem Objekt
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

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Auspfänden Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Einen Schuldner auspfänden, ihn des Seinigen, statt eines Unterpfandes für den Gläubiger, berauben, mit Gewalt ein Unterpfand aus seinem Haufe nehmen. Daher die Auspfändung.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4336
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