[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. zur Genüge unterrichten, bis zur Vollkommenheit lehren, im gemeinen Leben - Wer diesem folgen kann, Der ist schon ausgelehrt, und hat genug gethan, Opitz. S. auch Auslernen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4272