
Nach dem Bundeshaushaltsgesetz 1986 war die Verrechnung von Geschäftsfällen, die das vorangegangene Finanzjahr betroffen haben, auch in einem Auslaufzeitraum über das Finanzjahr hinaus möglich. Im neuen Haushaltsrecht entfällt der Auslaufzeitraum für Ein- und Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung. Nach dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 gibt ...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/BUDGET/A.shtml
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