
Das Auslandsinvestmentgesetz (AuslInvG) regelt die Zulassungsvoraussetzungen und die Besteuerung von Auslandsfonds, die ihre Anteile in Deutschland vertreiben. Es enthält einen gesonderten Abschnitt über den Vertrieb und die Zulassungsbedingungen von Fonds mit Sitz in einem EU-Land
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Regelt den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, die Besteuerung ihrer Erträge, sichert den Sparerschutz und stellt Wettbewerbsgleichheit zu den KAG deutschen Rechts her. Mit seinen Vorschriften über den Vertrieb erfasst es nur das öffentliche Anbieten, die öffentliche Werbung und den Vertrieb in ähnlicher Weise. Nicht betroffen sind ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/auslandsinvestmentgesetz/auslandsi
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