Auskunftspflicht gegenüber Behörden Bedeutung

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Auskunftspflicht gegenüber Behörden

Auskunftspflicht gegenüber Behörden Logo #42834Es gibt keine allgemeine Auskunftspflicht von Privatpersonen gegenüber Behörden. Eine Auskunftspflicht besteht nur wo das Gesetz eine solche anordnet, z.B. gegenüber dem Finanzamt oder gegenüber der Staatsanwaltschaft/Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens.
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