
Der Auskultator (lat. Zuhörer, von lat. auscultare – (eifrig) zuhören, (ab)horchen, siehe auch Auskultation) war die Bezeichnung für die unbezahlte erste gerichtliche Ausbildungsstufe für Juristen nach der Universität. Im süddeutschen Raum wurde manchmal auch „Auskulator“ geschrieben, vor allem österreichisch auch „Auskultant“. ==...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Auskultator

[lateinisch] frühere Bezeichnung für Referendar .
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Auskultator (lat.), Zuhörer, Beisitzer eines Kollegiums ohne Votum; Titel eines angehenden Staatsdieners im Fach der Jurisprudenz. In Preußen führten bis 1869 diejenigen Juristen diesen Titel, welche die erste juristische Staatsprüfung bestanden hatten und in den juristischen Vorbereitungsdienst eingetreten waren.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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