[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Im Forstwesen, den körperlichen Inhalt eines noch nicht gefälleten Baumes nach dem Klaftermaße bestimmen Einen Baum ausklaftern. Daher die Ausklafterung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4206