
Aus¦hilfs¦kraft [f. 2 ] jmd., der (im Arbeitsprozess) aushilft; Syn. Aushilfe
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
(Human Resources) Eine Aushilfskraft ist ein Mitarbeiter, der nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis steht, sondern formlos beschäftigt wird. Aushilfskräfte gelten eher als unabhängige Vertragspartei denn als Arbeitnehmer. Deswegen besteht weder seitens des Arbeitgebers eine Verpflichtung zur Wei...
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https://www.onpulson.de/lexikon/300/aushilfskraft/
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