Ausgleichungssteuern Bedeutung

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Ausgleichungssteuern

Ausgleichungssteuern Logo #42295Ausgleichungssteuern nennt man jene Abgaben, welche zur Ausgleichung der steuergesetzlichen Verschiedenheiten im Innern des Deutschen Reichs als eine Art Zwischenzoll, besonders auf Bier und Branntwein, erhoben werden; s. ûbergangssteuern.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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