Ausgleichungssteuern nennt man jene Abgaben, welche zur Ausgleichung der steuergesetzlichen Verschiedenheiten im Innern des Deutschen Reichs als eine Art Zwischenzoll, besonders auf Bier und Branntwein, erhoben werden; s. ûbergangssteuern. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html