
Im reinen Ausgaben-Umlageverfahren ermitteln die Sozialversicherungsträger die Leistungen und Verwaltungskosten, die mutmaßlich während einer Rechnungsperiode (in der Regel pro Kalenderjahr) anfallen. Diese Aufwendungen müssen durch Beiträge des Kollektivs finanziert werden. Dadurch entstehen Solidaritäten unter den V...
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