
Die Ausfallsbürgschaft (auch Schadlosbürgschaft) im österreichischen Recht ist eine gegenüber der Bürgschaft eingeschränkte Form der Sicherstellung einer Schuld. Der Ausfallsbürge verpflichtet sich zur Zahlung nur für den Fall, dass auch durch gerichtliche Exekution (etwa durch Verwertung von Fahrnissen oder Pfändung und Überweisung von ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausfallsbürgschaft

Bei der Ausfallsbürgschaft muß der Gläubiger (Bank) bei Zahlungsverzug/Zahlungsunfähigkeit zuerst Exekution in das gesamte Vermögen des Hauptschuldners führen. Erst wenn dieses zur Deckung der Forderung nicht ausreicht, kann bezüglich des verbleibenden Restes auf den Ausfallsbürgen gegriffen werden.
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
Keine exakte Übereinkunft gefunden.