[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches das Frictitivum des vorigen ist, durch Beitzen heraus bringen. Wildes Fleisch in der Wunde ausbeitzen. Einen Flecken in der Wäsche ausbeitzen. Ingleichen durch Beitzen reinigen. Ihr Herz hat eine Wunde, die ausgebeitzet werden muß. Daher die Ausbeitzung.
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