
Aufzug im Sinne der Aufzugsrichtlinie ist ein Hebezeug, dessen Fahrkorb zwischen festgelegten Ebenen verkehrt, der zur Personen-, Personen- und Güter- oder nur zur Güterbeförderung bestimmt ist und an starren Führungen bewegt wird, die gegenüber der Horizontalen um mehr als 15 Grad geneigt sind. Aufzüge, die nicht an starren Führungen entlan...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/A/3324_Aufzug_Lift.html
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