
Auftragsverwaltung (auch Bundesauftragsverwaltung) findet statt, wenn öffentliche Verwaltungsaufgaben des Staates durch untergeordnete Träger der Öffentlichen Verwaltung im Auftrag von übergeordneten Trägern übernommen werden. In Deutschland wird dabei im Speziellen die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Behörden der Länder im Auftra...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Auftragsverwaltung

Allg.: A. bezeichnet die Erfüllung von öffentlichen Verwaltungsaufgaben des Staates durch untergeordnete Träger öffentlicher Verwaltung (z.B. Kommunen). Spez.: A. bezeichnet die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Behörden der Länder (Art. 85 GG). Dazu gehören bspw. die Fernstraßen- und Autobahnverwaltung, der zivile Bevölkerungsschut...
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