
I. sagen, daß etwas aufgehört hat, aufhören soll; einem etwas kündigen 1 (Verträge jeglicher Art) kündigen 2 insbesondere a widerrufen b Einspruch erheben 3 ein Amt, Dienst aufgeben 4 a das Bürgerrecht, die Meisterschaft aufgeben -- jemandem kündigen ...
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Stehend hersagen, in den niedrigen Schulen, wo die Kinder ihre Lection aufsagen müssen. 2) Eine Verabredung, oder eine getroffene Verbindung widerrufen. Einen Kauf aufsagen. Einem die Miethe, den Dienst, die Freundschaft aufsagen. Einem den Kauf, oder den Handel aufsagen, ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_3_3607

auf¦sa¦gen [V.1, hat aufgesagt] I [mit Akk.] auswendig vortragen; ein Gedicht a. II [mit Dat. und Akk.] jmdm. etwas a. aufkündigen
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

rezitieren, vorsagen, vortragen
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https://www.openthesaurus.de/synonyme/aufsagen

(Text von 1910) Aufsagen
1). Aufkündigen
2). Aufkündigen heißt, etwas feierlich aufsagen; gewöhnlich gebraucht man das Wort da, wo es sich um das Aufhören eines gerichtlich oder wenigstens schriftlich oder sonst auf eine feierliche Art festgesetzten Vertrages handelt, z. B. die Miete, ein Kapital, einen Pacht, Kau...
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https://www.textlog.de/38565.html
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