
Eine Novation ist nach § 1376 eine Umänderung des Schuldverhältnisses, die in der Änderung des Rechtsgrundes oder des Hauptgegenstandes einer Forderung besteht, ohne daß eine dritte Person hinzutritt. Novation ist z.B. gegeben, wenn ein Verwahrungsvertrag in einen Darlehensvertrag umgeändert (§ 959), wenn eine Leihe in eine Miete verwandelt ...
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es entsteht (rechtlich) eine neue Forderung/Verbindlichkeit gegenüber der EZB aus einem Saldo auf Inter-NZB-Konten Mag. Wagner
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