
Der Aufopferungsanspruch ist ein Ausgleichsanspruch, der auf dem Rechtsgedanken der §§ 74, 75 der Einleitung zum Preußischen Allgemeinen Landrecht (EALR oder Einl. PrALR) von 1794 beruht. Eine Aufopferung liegt vor, wenn: Da der Aufopferungsanspruch nur subsidiär gilt, nimmt seine Bedeutung wegen der zunehmenden Regelungsdichte spezialgesetzli...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aufopferungsanspruch

ein Rechtsbegriff, der auf das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 zurückgeht: Der Aufopferungsanspruch wird gewährt, wenn dem Einzelnen durch staatliches Handeln ein Opfer auferlegt wird, das nicht alle gleichmäßig, sondern ihn besonders trifft. Der Aufopferungsanspr...
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