[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches das Intensivum von aufhängen ist, und fast nur noch allein von dem Aufhängen eines Verbrechers gebraucht wird. Einen Dieb aufhenken. Daher die Aufhenkung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_3_3432