
Die Aufhebungsklage gem. §42 I VwGO dient der Rechtsdurchsetzung gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt. Das Gericht hebt durch rechtskräftiges Urteil einen Verwaltungsakt einer Behörde auf und erzeugt damit dessen Nichtigkeit. Notwendig wird das Institut der Aufhebungsklage dadurch, dass ein rechtswidriger Verwaltungsakt nur in begrenzten F...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebungsklage

im Eherecht Klage auf Aufhebung einer Ehe durch gerichtliches Urteil, die nur binnen eines Jahres erhoben werden kann (§§1313, 1317 BGB, neu gefasst am 4. 5. 1998) .
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