[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Atzgeld, (nicht gebräuchlich) des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, in den Rechten, dasjenige Geld, welches für die Speisung eines Gefangenen bezahlet wird Ingleichen dasjenige Geld, welches ehedem für die Bewirthung des Landesherren oder seiner Bedienten bezahlet wurde S.... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_3_3224