
Als Assoziierungsabkommen (auch Assoziationsabkommen) werden völkerrechtliche Verträge bezeichnet, bei denen sich der Vertragspartner an eine zwischennationale oder supranationale Gemeinschaft bindet, jedoch nicht (Voll-) Mitglied der Gemeinschaft wird. Dem assoziierten Partner werden dabei Rechte und Pflichten eingeräumt. Assoziierungsabkommen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Assoziierungsabkommen

: (1) Im Völkerrecht: Verträge zwischen einer inter- oder supranationalen Organisation und einem Nichtmitgliedsland. (2) In der EU: Der EU- Vertrag kennt zwei Arten von Assoziierung Dritter; eine sog. konstitutionelle Assoziierung überseeischer Länder und Gebiete (AKP-Staaten) und eine vertragliche Assoziierung im Falle sonstiger Länder u...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/assoziierungsabkommen/assoziierung
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