[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. aus dem Ital. assecurare, ein besonders im Handelswesen üblichen Wort, Sicherheit von der Gefahr des Verlustes gewähren, die Gefahr des Verlustes gegen eine angemessene Bezahlung über sich nehmen, mit einem guten Deutschen Wort, versichern. Daher der Assecurant, des -en, pl...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_3_3165
Keine exakte Übereinkunft gefunden.