
Kosten für Arztbesuche gehören in der Regel zu den Kosten der privaten Lebensführung, die weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgabe anzurechnen sind. Anders sieht es aus, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bestimmte Untersuchungen zur Vorsorge anbieten. In bestimmten medizinischen oder medizinähnlichen Bereichen wird Arbeitnehmern oft...
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https://www.betriebsausgabe.de/arztkosten-416.html

Arztkosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie nicht von einer Versicherung gezahlt werden.
siehe hierzu auch: Lexikon: Außergewöhnliche Belastung Kur Behinderte Ratgeber: Steuerwegweiser für Behinderte Norm: § 33 EStG
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
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