Artikel 45 Bedeutung

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Artikel 45

Artikel 45 Logo #42834(1) Erfüllt der Verkäufer eine seiner Pflichten nach dem Vertrag oder diesem Übereinkommen nicht, so kann der Käufer • die in Artikel 46 bis 52 vorgesehenen Rechte ausüben; • Schadenersatz nach Artikel 74 bis 77 verlangen. (2) Der Käufer verliert das Recht, Schadenersatz zu verlangen, nicht dadurch, dass er andere Rechtsbehelfe ausÃ...
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