
(1) Das gemeinsame Vorgehen im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit schließt ein: • die operative Zusammenarbeit der zuständigen Behörden einschließlich der Polizei, des Zolls und anderer spezialisierter Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Verhütung von Straftaten sowie ihrer Aufdeckung und Ermittlung; • das Ein...
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