
§ 353a StGB, genannt nach dem deutschen Botschafter H. Graf von Arnim . Strafbar ist danach die Nichterfüllung dienstlicher Anweisungen und unwahre Berichterstattung im diplomatischen Dienst.
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Mit Arnimparagraph bezeichnet man § 353a StGB, den Tatbestand des Vertrauensbruchs im öffentlichen Dienst. Er dient dem Schutz des Staates vor diplomatischen Ungehorsam und diplomatischen Falschberichten. Seinen Namen hat der Paragraph von dem früheren deutschen Botschafter in Paris Graf von Arnim. Anlässlich eines Verfahrens gegen ihn, wurde d...
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https://www.lexexakt.de/glossar/arnimparagraph.php
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