
Die Architektenvollmacht regelt, inwieweit der Architekt für den Bauherrn bindende Erklärungen abgeben kann. Ist der Architekt nicht bevollmächtigt, dann ist er nach den allgemeinen Regelungen zur Vollmacht selbst verpflichtet (({§|179|bgb|juris} BGB). Es sind allerdings im Einzelfall Ansprüche des Architekten gegen den Bauherrn aus Geschäft...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Architektenvollmacht
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