Architektenvollmacht Bedeutung

Suchen

Architektenvollmacht

Architektenvollmacht Logo #42000 Die Architektenvollmacht regelt, inwieweit der Architekt für den Bauherrn bindende Erklärungen abgeben kann. Ist der Architekt nicht bevollmächtigt, dann ist er nach den allgemeinen Regelungen zur Vollmacht selbst verpflichtet (({§|179|bgb|juris} BGB). Es sind allerdings im Einzelfall Ansprüche des Architekten gegen den Bauherrn aus Geschäft...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Architektenvollmacht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.