[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Archidiaconus, des -ni, plur. die -ni, aus dem Griech. und Lat. 1) In der Römischen Kirche, ein vornehmer Geistlicher, welcher unmittelbar dem Bischofe oder Erzbischofe untergeordnet ist, die Pfarren in einem gewissen Bezirke des Bisthumes in seiner Aufsicht hat, und der priesterlichen W...
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Berufsbezeichnung Bedeutung: erster Geistlicher an einer Kathedralkirche und Mitgliedeines Domkapitels, steht in engster Verbindung mit dem Bischof Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005.
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