
Arbitrage bedeutet handelsrechtlich, dass der Käufer bei Sach- oder Qualitätsmängeln statt Wandelung nur Minderung geltend machen kann und über Art und Umfang dieser Mängel und die dafür angemessene Minderung je nach örtlichem Handelsbrauch ein Schiedsgutachten oder ein Schiedsgericht entscheiden so...
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