
Ebenso wie ein Gewerbetreibender oder ein Angehöriger der freien Berufe kann auch ein Arbeitnehmer mit seinem Ehegatten ein Arbeitsverhältnis (sog. Unterarbeitsverhältnis) eingehen. Für die steuerrechtliche Anerkennung von Unterarbeitsverhältnissen gelten die allgemeinen Grundsätze, wie sie von der ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Arbeitsverhaeltnis_mit_Ehegatt
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