
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird in Deutschland ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern vorgeschrieben (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG). == Mitglieder == Nach § 11 ASiG setzt sich der Arbeitsschutzausschusses aus folgenden Mitgliedern zusammen: Nach § 95 Abs. 4 SGB IX hat die S...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsschutzausschuss

Muss in Betrieben mit Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber bestellt werden; berät über Unfallverhütung im Betrieb.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40201
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