
Der Arbeitgeber kann die Kosten einer Arbeitsplatzbrille seiner Angestellten übernehmen. Grundsätzlich führt die Erstattung von beruflichem Aufwand, bspw. für Arbeitsmittel, beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Ausnahmen von dieser Regelung sind im § 3 EStG geregelt oder es handelt sich durch Verwaltungsanweisungen ausdrücklich...
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https://www.betriebsausgabe.de/arbeitsplatzbrille-400.html
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