Arbeitslosigkeit (Verfassungsartikel zur) Bedeutung

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Arbeitslosigkeit (Verfassungsartikel zur)

Arbeitslosigkeit (Verfassungsartikel zur) Logo #40031Artikel 114 der Bundesverfassung (BV) - der Artikel 34novies der alten BV (aBV) entspricht - verpflichtet den Bund, die Arbeitslosenversicherung (ALV) zu regeln (Abs. 1), und gibt ihm die Kompetenz, Vorschriften über die Arbeitslosenfürsorge (Abs. 5) zu erlassen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt ein Versicherungsobligatori...
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