
regeln Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer (arbeitsrechtlich gehören hierzu auch leitende Angestellte) und Arbeitgeber sowie bestimmte Streitfalle aus dem BetrVerfG. Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte kann durch Arbeitsvertrag oder sonstige Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden. Nicht zuständ...
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regeln Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer (arbeitsrechtlich gehören hierzu auch leitende Angestellte ) und Arbeitgeber sowie bestimmte Streitfalle aus dem BetrVerfG. Die Zuständigkeit der Arbeitsgericht e kann durch Arbeitsvertrag oder sonstige Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden. Nicht zuständig sind die Arbeitsgericht e für Vertrete......
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